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Corona und Kirche – aktuelle Informationen: Gottesdienstplan bis zu den Sommerferien

Lieber Leserin, lieber Leser,

seit dem 10. Mai ist es wieder möglich, öffentliche Gottesdienste in Kirchen zu feiern. Darauf hat sich die Landesregierung mit den Landeskirchen in Baden-Württemberg verständigt. Inzwischen wurde ein Schutzkonzept von der Landeskirche erarbeitet, das bindend für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten und Trauerfeiern ist.
Die Entscheidung, ob und wann Gottesdienste wieder aufgenommen werden, trifft der Kirchengemeinderat.
In einer Sitzung am 07. Mai haben die Mitglieder im Kirchengemeinderat ihre Entscheidung bekräftigt, bis Pfingstsonntag keine öffentlichen Gottesdienste in der Kirche in Weisweil zu feiern.

Ab Pfingstsonntag wollen wir jedoch wieder behutsam und schrittweise öffentliche Gottesdienste feiern:

Lautsprecher-Gottesdienst am Pfingstsonntag auf dem Kirchhof

Am Pfingstsonntag, den 31. Mai, feiern wir um 10 Uhr einen kurzen öffentlichen Lautsprecher-Gottesdienst auf dem Kirchhof.
Ab Sonntag, den 21. Juni, feiern wir dann in einem zweiwöchigen Rhythmus regelmäßig öffentliche Lautsprecher-Gottesdienste im Freien.
Ähnlich wie am Ostersonntag werden wir an zwei bis drei zentralen Stellen in Weisweil kurze Gottesdienste feiern. Den Ort und den Zeitpunkt geben wir rechtzeitig in den Kirchlichen Nachrichten und auf unserer Webseite bekannt.
Für diese Gottesdienste im Freien gilt derzeit eine Höchsteilnehmerzahl von 100 Personen. Bitte beachten Sie dazu auch alle Hinweise zum Schutzkonzept der Badischen Landeskirche, das weiter unten kurz zusammengefasst ist.

Offene Kirche ab Pfingstsonntag

Am Pfingstsonntag öffnen wir ab 11 Uhr außerdem erstmals unsere Kirche für Stille und Gebet. Danach öffnen wir jedes Wochenende die Kirche für Sie (freitags von 15 bis 19 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 19 Uhr).
Sie können unter Wahrung der Abstandsregeln und weiterer Schutzmaßnahmen, die Ihnen auf Hinweisschildern erklärt werden, unsere Kirche für Stille, Gebet und Ihre persönliche Andacht nutzen.
Wir bemühen uns außerdem darum, Ihnen gewisse Zeitfenster anzubieten, in denen für Sie die Orgel gespielt wird.
Wir werden Sie in den Kirchlichen Nachrichten und auf unserer Homepage rechtzeitig über die genaue Organisation informieren.

Reguläre Gottesdienste ab August / September im Freien

Des Weiteren planen wir ab August / September auch reguläre öffentliche Gottesdienste im Freien, die länger und umfangreicher sind als die Lautsprecher-Gottesdienste.
Und sobald das Infektionsrisiko weiter abnimmt und die Landeskirche in Absprache mit der Landesregierung ihr Schutzkonzept lockert, feiern wir selbstverständlich auch wieder öffentliche Gottesdienste in unserer Kirche.

Bitte beachten Sie, dass alle Entscheidungen des Kirchengemeinderats von der dynamischen Entwicklung der Coronakrise abhängen. Sollten wieder strengere Schutzmaßnahmen empfohlen oder erlassen werden, werden wir uns daran halten. Sollte sich die Lage weiter entspannen, werden wir unsere Pläne gerne neue anpassen.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie außerdem erneut auf die derzeit geltenden Schutzmaßnahmen für Gottesdienste und Trauerfeiern hinweisen.

Schutzmaßnahmen für öffentliche Gottesdienste:
Im Blick auf die Feier von Gottesdiensten in der Kirche beinhaltet das landeskirchliche Schutzkonzept unter anderem folgende Einschränkungen:

  • Gemeinden, die öffentliche Gottesdienste feiern wollen, müssen ein schriftliches Infektionsschutzkonzept erstellen, das die Umsetzung aller Vorgaben darstellt und mindestens eine verantwortliche Person ausweist.
  • Einen Mindestabstand von 2 Metern (in alle Richtungen) zwischen den Gottesdienstbesucherinnen und -besuchern und damit eine Begrenzung der Teilnehmendenzahl. Durch diese Vorgabe wird die mögliche Höchstzahl an Mitfeiernden in unserer Kirche stark eingeschränkt – auf maximal 25 Personen. Das hat zur Folge, dass Menschen an der Kirchentür abgewiesen werden müssen, wenn die Höchstzahl der Teilnehmenden erreicht ist.
  • Die Gottesdienstfeiernden sollten eine Schutzmaske tragen.
  • Gemeinsames Singen ist nicht gestattet, da dabei das Infektionsrisiko überdurchschnittlich hoch ist.
  • Das gemeinsame und laute Sprechen von Gebeten (z.B. eines Psalms oder des Vaterunsers) ist ebenfalls nicht gestattet.
  • Der Gottesdienst sollte kurz sein (unter 30 Minuten), um die Verweildauer in der Kirche zu begrenzen und so das Infektionsrisiko weiter einzuschränken.
  • Menschen aus den Risikogruppen sollten nicht an den Gottesdienstfeiern teilnehmen.

Was schon jetzt deutlich wird: Gottesdienste, wie wir sie vor der Coronakrise gefeiert haben, werden noch eine lange Zeit nicht möglich sein. Wir müssen uns darauf einstellen, dass öffentliche Gottesdienstfeiern in der Kirche bis ins Spätjahr 2020 (und vielleicht sogar bis ins Jahr 2021 hinein) nur unter erheblichen Einschränkungen möglich sein werden.

Wir hoffen, dass Sie unsere Entscheidungen nachvollziehen können und hoffen, dass Sie unsere gottesdienstlichen Angebote in dieser Krise mit Freude nutzen.

Schutzmaßnahmen für Trauerfeiern:
Die Regelungen für Trauerfeiern wurden glücklicherweise gelockert. Es ist inzwischen möglich, kurze Trauerfeiern mit insgesamt 50 Teilnehmenden (einschließlich der liturgisch Tätigen und zuzüglich der Bestatter) abzuhalten. Sollte die politische Gemeinde andere Regelungen erlassen, gelten diese Ortsverfügungen.

Die Bestattungen finden aber weiterhin unter freiem Himmel statt (oder in Friedhofskapellen, wenn die kommunalen Behörden dies gestatten). Der Mindestabstand zwischen den Teilnehmenden beträgt 2 Meter und ist unbedingt einzuhalten.
Da die Verweildauer auf dem Friedhof begrenzt sein und so das Infektionsrisiko minimiert werden soll, wird die Trauerfeier mit einer gekürzten Liturgie und einer bewusst kurzen Trauerpredigt abgehalten.
Bitte beachten Sie, dass die neue Höchstzahl an Teilnehmenden verbindlich ist.
Bitte bringen Sie die für die Bestattung Verantwortlichen und somit auch die Trauerfamilie nicht in die unglückliche Situation, dass vor Beginn der Trauerfeier einzelne gebeten werden müssen, den Friedhof wieder zu verlassen, wenn die Teilnehmerhöchstzahl überschritten wurde. Danke.

Wir werden Sie weiterhin über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Mit herzlichen Grüßen, auch von den Mitgliedern im Kirchengemeinderat,

Ihr / Euer
Pfarrer Keno Heyenga

Aktuelle Informationen zu unseren Angeboten finden Sie immer auf unserer Webseite.

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